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Versichert sind grundsätzlich die im Versicherungvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Zubehör, das der Instandhaltung oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient gilt ebenfalls als mitversichert.
Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstückbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück sind in der Regel nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
Versichert sind infolge eines Versicherungsfalle auch die notwendigen Kosten
- für das Aufräumen und den Abbruch von Sachen (Aufräumungs- oder Abbruchkosten)
- die dadurch entstehen, daß andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- oder Schutzkosten)
- für Maßnahmen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten)
Die Verbundene Wohngebäudeversicherung umfaßt Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion (Feuer)
- Leitungswasser, Rohrbruch und Frost
- Sturm und Hagel
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