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Unfallversicherung, was ist beim Abschluss zu beachten? |
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In der privaten Unfallversicherung sind Art und Höhe der Versicherungsformen in weitem Rahmen der freien Vereinbarung der Vertragspartner überlassen. Einige Regeln über das Verhältnis der Versicherungssummen und Besonderheiten bei sehr hohen Summen sind jedoch zu beachten. So müssen die Versicherungssummen den wirtschaftlichen Verhältnissen -vor allem dem Einkommen- des Versicherungsnehmers angemessen sein. Damit die Unfallversicherung mit der Inflation Schritt halten kann und somit angemessen bleibt, wird sie in der Regel als dynamische Unfallversicherung abgeschlossen. Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf im Leistungsfall ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag. Pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke sind nicht versicherbar. Bei Abschluß einer Unfallversicherung haben Sie drei Möglichkeiten die Invalidität abzusichern. Man unterscheidet:
90 %.
Lassen Sie sich vor Abschluß einer Unfallversicherung von uns die für Ihre Situation günstigsten Angebote errechnen, da die Prämienunterschiede zum Teil gravierend sind. Vereinbaren Sie jährliche Zahlungsweise, da Ihnen bei halbjährlicher, vierteljährlicher und monatlicher Beitragszahlung meist ein Ratenzahlungszuschlag berechnet wird. |
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