Allgemeine Informationen zur Rechtsschutzversicherung
Kein Versicherungsschutz besteht u.a., wenn:
- das Fahrzeug bei Schadeneintritt nicht ordnungsgemäß zugelassen war;
- der Fahrer bei Schadeneintritt keine gültige Fahrerlaubnis besaß;
- der Fahrer nicht berechtigt zum Führen des Fahrzeuges war ( Diebstahl );
- der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde;
- der Vorwurf aufgrund des Verstoßes gegen Halte- oder Parkverstöße erhoben wird.
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