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Mietrechtsschutzversicherung, welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es? |
Allgemeine Informationen zur Rechtsschutzversicherung Grundsätzlich verlängern sich Versicherungsverträge die für die Dauer von mindestens einem oder mehrere Jahre abgeschlossen werden automatisch um ein weiteres Jahr wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden. Ordentliche Kündigung: Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird. Außerordentliche Kündigung:
Sonderregelungen : Vertragsabschlüsse vor dem 01.01.1991: Die Prämie muß sich um mehr als 15% gegenüber dem Vorjahr bzw. in den letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren insgesamt um mehr als 30% erhöht haben. Vertragsabschlüsse zwischen 01.01.1991 und 24.06.1994: Die Prämie muß sich um mehr als 5% gegenüber dem Vorjahr bzw. um mehr als 25% gegenüber der Erstprämie erhöht haben. Vertragsabschlüsse ab dem 29.07.1994: Nach jeder Erhöhung kann gekündigt werden.
Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muß mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden. Tip: Eine Kündigung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Zu beachten ist, das nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist. (Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers) |
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