Unsere Vergleiche |
Mietrechtsschutzversicherung für Beamte, Allgemeines |
Allgemeine Informationen zur Rechtsschutzversicherung Voraussetzung für das Bestehen der Versicherung ist, daß der sogenannte Erstbeitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden. In der Rechtsschutzversicherung gilt generell eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Diese gilt allerdings nicht für folgende Rechtsschutz-Arten:
Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden. |
|