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Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es? Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es?

Voraussetzung für das Bestehen der Versicherung ist, daß der sogenannte Erstbeitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.

In der Rechtsschutzversicherung gilt generell eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn.

Diese gilt allerdings nicht für folgende Rechtsschutz-Arten:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.

Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.