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Pferdehaftpflichtversicherung, welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es? |
| Grundsätzlich verlängern sich Versicherungsverträge die für die Dauer von mindestens einem oder mehrere Jahre abgeschlossen werden automatisch um ein weiteres Jahr wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden. Ordentliche Kündigung: Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird. Außerordentliche Kündigung:
Sonderregelungen : Vertragsabschlüsse vor dem 01.01.1991: Die Prämie muß sich um mindestens 10% bzw. in den letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren insgesamt um mindestens 20% erhöht haben. Vertragsabschlüsse zwischen Januar 1991 und Juni 1994: Die Prämie muß sich um mindestens 5% erhöhen.
Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muß mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden. Tip: Eine Kündigung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Zu beachten ist, das nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist. (Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers) Bei Tod des Pferdes erlischt der Vertrag automatisch wegen Risikowegfalles und bedarf keiner Kündigung. Eine entsprechende Meldung an den Versicherer sollte allerdings erfolgen. |
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