Unsere Vergleiche Hausratversicherung, was leistet die Versicherung?
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Hausratversicherung
- Wer benötigt sie?
- Was gehört zum Hausrat?
- Was leistet die Versicherung?
- Wann leistet sie nicht?
- Wann besteht Schutz?
- Was ist beim Abschluss zu
beachten?

- Was ist beim Schadensfall zu
beachten?

- Kündigungsmöglichkeiten
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Die Hausratversicherung umfaßt Schäden am gesamten Hausrat durch:
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
  • Sturm und Hagel
sowie auch Schäden durch die genannten Gefahren an:
  • Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie Markisen, wenn diese nicht mehreren Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienen;
  • in das Gebäude eingefügte Sachen, wie z.B. sanitäre Anlagen, Einbauschränke oder Holzdecken, die der Versicherungsnehmer auf eigene Kosten beschafft hat und für die er die Gefahr trägt;
  • Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich Ihrer Motoren;
  • Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit Ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
In der Regel lassen sich gegen Mehrprämie folgende weitere Gefahren mitversichern:
  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag
  • Fahrraddiebstahl
  • Glasbruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen
  • Glaskeramikkochflächen
  • Wasseraustritt aus Aquarien
Im Rahmen eines versicherten Schadensereignisses werden mit einer Hausratversicherung u.a. auch Kosten ersetzt:
  • für das Auf- und Wegräumen versicherter Sachen (Aufräumungskosten);
  • die aufgewendet werden müssen, um einen Schaden abzuwenden oder möglichst gering zu halten - auch wenn diese Bemühungen unvorhergesehenerweise erfolglos geblieben sind (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten);
  • die aufzuwenden sind, weil zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- und Schutzkosten);
  • für Schloßänderungen, wenn Wohnungstürschlüssel anläßlich eines Versicherungfalles abhanden gekommen sind (Schloßänderungskosten);
  • für Transport und Lagerung (meist bis zu einer Dauer von 100 Tagen) des versicherten Hausrats bei unbenutzbarer Wohnung (Transport- und Lagerkosten);
  • für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder durch Vandalismus (Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen);
  • für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten der Wohnung zu beseitigen (Reparaturkosten für gemietete Wohnungen)
  • für Hotel- oder ähnliche Unterbringung (meist bis zu einer Dauer von 100 Tagen) wenn die Wohnung unbewohnbar wurde (Hotelkosten).