Unsere Vergleiche Hausratversicherung, wann leistet eine Hausratvers. nicht?
Rechtsschutzvers.
Rechtsschutz/Beamte
Wohngebäudevers.
Hausratversicherung
- Wer benötigt sie?
- Was gehört zum Hausrat?
- Was leistet die Versicherung?
- Wann leistet sie nicht?
- Wann besteht Schutz?
- Was ist beim Abschluss zu
beachten?

- Was ist beim Schadensfall zu
beachten?

- Kündigungsmöglichkeiten
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Haus- & Grundbesitzer
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Rentenversicherung
Nicht versichert sind üblicherweise:
  • Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
  • Einbruchdiebstahl- oder Raubschäden durch vorsätzliche Handlung von Hausangestellten oder von Personen, die beim Versicherungsnehmer wohnen;
  • Schäden die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben entstanden sind;
  • Schäden die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben entstanden sind;
  • Sengschäden;
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser;
  • Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
  • Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, daß Leitungswasser die Ursache hierfür war;
  • Schwamm;
  • Sturmflut;
  • Sturmflut;
  • Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder sonstige Öffnungen, es sei denn, daß diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind