Unsere Vergleiche Hausratversicherung, was ist beim Schadensfall zu beachten?
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Hausratversicherung
- Wer benötigt sie?
- Was gehört zum Hausrat?
- Was leistet die Versicherung?
- Wann leistet sie nicht?
- Wann besteht Schutz?
- Was ist beim Abschluss zu
beachten?

- Was ist beim Schadensfall zu
beachten?

- Kündigungsmöglichkeiten
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Rentenversicherung
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
  • er muß den Schaden dem Versicherer unverzüglich (innerhalb einer Woche) anzeigen
  • er muß Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle melden
  • er muß der zuständigen Polizeidienststelle eine Aufstellung über abhandengekommene Sachen einreichen
  • er muß abhandengekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden sprren lassen sowie für abhandengekommene Wertpapiere das Aufgebotsverfahren einleiten
  • er muß den Schaden nach Möglichkeit abwenden oder mindern
  • er muß dem Versicherer bei der Schadensuntersuchung unterstützen und auf Verlangen schriftlich Auskünfte erteilen und Belege beibringen