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Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit als Eigentümer des Grundstücks und des entstehenden Bauwerks vor Schadensersatzansprüchen.
Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen wenn der Bauherr seiner:
- Verkehrssicherungspflicht (für die Baustelle, die Zufahrt, das Materiallager etc.)
- Auswahlpflicht (für geeignete Architekten und Handwerker)
- Überwachungspflicht (Absicherung der Baustelle) nicht ausreichend nachkommt.
Im Rahmen dieses Schutzes übernimmt sie folgende Aufgaben:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
- Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
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