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Bauherrenhaftpflichtversicherung, wann besteht Versicherungsschutz? |
| Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst-Beitrag - (bei der Bauherrenhaftpflicht handelt es sich um einen Einmalbeitrag für die gesamte Dauer) nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird. |
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